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Aufgaben des Kirchenvorstands

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Die Kirchengemeinde ist im rechtlichen Sinne eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist damit eine selbständige juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten.

Der Kirchenvorstand ist die rechtliche und gesetzliche Vertretung der Kirchengemeinde.

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und schließt bzw. löst Verträge. Er entscheidet über den Besitz der Kirchengemeinde und wacht über die Instandhaltung der kirchengemeindlichen Immobilien.

Die Zahl der Mitglieder des Kirchenvorstandes richtet sich nach der Größe der Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand in Hl. Maria Magdalena hat 14 gewählte Mitglieder. Die Amtszeit dauert vier Jahre.  Der Pfarrer, bzw. in unserer Pfarre der "Moderator der Seelsorge", Herr Pfarrer Mauritz, ist automatisch der Vorsitzende des Gremiums.

Der Kirchenvorstand trifft sich zu seinen Sitzungen etwa sechs Mal im Jahr, außerdem bei konkreten Notwendigkeiten. Die einzelnen Kirchenvorstandsmitglieder übernehmen zusätzlich spezifizierte Aufgaben.