Informationen zu den Gremienwahlen

Informationen zu den Gremienwahlen
Am 9./10.05.2026 finden in unserer Pfarrei Hl. Maria Magdalena gleich mehrere Wahlen statt (s. Grafik). Gewählt werden jeweils für 4 Jahre der Rat des Pastoralen Raumes, die Pfarreileitung und der Kirchenvorstand der Pfarrei Hl. Maria Magdalena und in St. Peter auch der Ortsausschuss.
Rat des Pastoralen Raumes
Der Rat des Pastoralen Raumes ist das beschlussfassende Organ für die pastoralen Aufgaben. Ihm gehören Priester und Laien, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen an. Der Rat des Pastoralen Raumes ist verantwortlich für die „grundlegenden Fragen der Pastoral", darunter die Gestaltung der Gottesdienstordnung, die weitere Nutzung der kirchlichen Gebäude, das Pastoralkonzept, die ökumenische und interreligiöse Zusammenarbeit und die Verantwortung für den Dienst am Nächsten. Der Rat des Pastoralen Raumes hat strategisch den gesamten Pastoralen Raum im Blick, vergewissert die "Orte von Kirche" und sorgt für die Vernetzung. Für den Rat des Pastoralen Raumes werden 7 ehrenamtliche Mitglieder gewählt. Zur Wahl stellen sich hierfür 5 Personen aus der Pfarrei Hl. Maria Magdalena und 3 aus St. Jakob gewählt. Der Rat trifft sich 4-6 Mal pro Jahr.
Pfarreileitung
Die Amtszeit der Gemeindeleitung endet und es wird eine neue Pfarreileitung gewählt. Die Pfarrei Hl. Maria Magdalena wird zukünftig von einem Team von gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern mit bischöflicher Beauftragung geleitet. Moderator der Seelsorge wird Andreas Mauritz. Die Pfarreileitung koordiniert und gestaltet das Glaubensleben der Pfarrei in vielfältigen Themenfeldern und berücksichtigt dabei unterschiedliche Zielgruppen. Sie fördert und unterstützt ehrenamtliches Engagement, stärkt Gruppierungen vor Ort und ist Ansprechpartnerin für die Menschen in den einzelnen Gemeinden. Sie arbeitet mit den Gremien des pastoralen Raums sowie mit weiteren externen Stellen (z. B. auf Bistumsebene) zusammen. Für die Pfarreileitung werden 8 ehrenamtliche Mitglieder gewählt. Die Pfarreileitung trifft sich regelmäßig alle 14 Tage.
Kirchenvorstand
Die Kirchengemeinde ist im rechtlichen Sinne eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist damit eine selbständige juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten. Der Kirchenvorstand ist die rechtliche und gesetzliche Vertretung der Kirchengemeinde. Er verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und schließt bzw. löst Verträge. Er entscheidet über den Besitz der Kirchengemeinde und wacht über die Instandhaltung der kirchengemeindlichen Immobilien. In der Pfarrei Hl. Maria Magdalena werden 14 Mitglieder für den Kirchenvorstand gewählt. Der Pfarrer der Kirchengemeinde ist qua Amt der Vorsitzende des Gremiums. Der Kirchenvorstand trifft sich zu seinen Sitzungen etwa sechs Mal im Jahr, außerdem bei konkreten Notwendigkeiten und wird durch Ausschüsse in den einzelnen Gemeinden unterstützt. Die einzelnen Kirchenvorstandsmitglieder übernehmen zusätzlich spezifizierte Aufgaben.
Weitere Hinweise
Zusätzlich gibt es in den Gemeinden weiterhin Gruppen von Menschen, die den Kirchenvorstand unterstützen und das Gemeindeleben vor Ort gestalten. Eine offizielle Wahl für einen solchen Ortsausschuss findet nur in St. Peter statt, ebenfalls am 9./10. Mai.
Gewählt werden kann in folgenden Wahllokalen:
Samstag, 9. Mai:
16.00 Uhr Haus Hörn, eine halbe Stunde vor und nach dem Gottesdienst
16.30 Uhr Seniorenhaus St. Laurentius, eine halbe Stunde vor und nach dem Gottesdienst
18.00 Uhr St. Hubertus, eine halbe Stunde vor und danach bis 19.15 Uhr (nur Rat des pastoralen Raumes)
18.00 Uhr St. Heinrich, eine halbe Stunde vor und nach dem Gottesdienst
18.00 Uhr St. Konrad, eine halbe Stunde vor und nach dem Gottesdienst
Sonntag, 10. Mai:
9.15 Uhr Maria im Tann, eine halbe Stunde vor dem Gottesdienst (nur Rat des pastoralen Raumes)
10.00 Uhr St. Laurentius, eine halbe Stunde vor und nach dem Gottesdienst
10.00 Uhr St. Sebastian, eine halbe Stunde vor und nach dem Gottesdienst
10.30 Uhr Heilig Geist, eine halbe Stunde vor dem Gottesdienst (nur Rat des pastoralen Raumes)
11.30 Uhr St. Martinus, eine halbe Stunde vor und nach dem Gottesdienst
11.30 Uhr St. Philipp Neri, eine halbe Stunde vor und nach dem Gottesdienst
11.30 Uhr St. Peter, eine halbe Stunde vor und nach dem Gottesdienst
11.45 Uhr St. Jakob, eine halbe Stunde vor und danach bis 13.00 Uhr (nur Rat des pastoralen Raumes)
Es gibt die Möglichkeit der Briefwahl. Das Dokument zur Beantragung der Unterlagen können Sie hier herunterladen. Auch liegen die Anträge in den Kirchen aus oder können in den Pfarrbüros abgeholt werden. Die Kandidat*innen werden im Mai-Pfarrbrief vorgestellt. Bei Interesse bitte bei der Gemeindeleitung melden (gemeindeleitung@gdg-grenzenlos.de).